NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FüR DIE BENUTZUNG UND DEN ERWERB VON SOFTWARE DER MIRABYTE GMBH & CO. KG DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFüHRT. SIE MüSSEN DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND BENUTZEN KöNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT LESEN ZU KöNNEN!

§ 1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung, ggf. Lizenz-Dongles sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Sofern kein Datenträger für die Auslieferung verwendet wird (ESD - Elektronische Software Distribution), sind das komplette Download-Paket sowie alle Begleitdokumente, Registrierungscodes und Lizenzschlüssel Gegenstand dieses Vertrags. Im Folgenden wird der Vertragsgegenstand als „SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgegeben wurde. Ein Erwerb von weitergehenden Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden, abgesehen von dem in §2 beschriebenen Nutzungsrecht („Lizenz“) durch Sie, den Lizenznehmer.

Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl urheberrechtlich, als auch marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist oder separat zum Download angeboten wird, unterliegt diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt werden.

§ 2. Umfang der Benutzung

Die mirabyte GmbH & Co. KG (im Folgenden als „mirabyte“ bezeichnet) gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu benutzen (Ausnahmen: siehe unten). Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers bzw. Download-Pakets auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger oder das Download-Paket und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem SOFTWAREPRODUKT an dritte zu übertragen (Weiterverkauf).

Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Original-Datenträgern, Lizenz-Dongles bzw. Lizenzschlüsseln übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.

Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte (Laufzeitlizenzen oder sog. „Redistributables“) oder die Installation auf mehreren Computern vorgesehen sind, liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produktbeschreibung oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags.

§ 3. Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

  • das SOFTWAREPRODUKT, Lizenzschlüssel, Lizenz-Dongles, sowie sonstiges, zugehöriges schriftliches oder digitales Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen,
  • das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen,
  • das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.

§ 4. Gewährleistung, Zusicherungen

Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von mirabyte vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. mirabyte leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger oder Lizenz-Dongles, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist mirabyte nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

Online- bzw. Cloud-Funktionen, die in das SOFTWAREPRODUKT integriert sind oder von diesem genutzt werden (z.B. Datendienste) und von mirabyte bereitgestellt bzw. gehostet werden, stehen nur zur Verfügung, wenn der Lizenznehmer einen Wartungsvertrag für das SOFTWAREPRODUKT mit mirabyte geschlossen hat (vgl. §5). Eine garantierte Verfügbarkeit wird nur im Rahmen eines separat abzuschließenden SLA-Vertrags (Service Level Agreement) durch mirabyte zugesichert. Für externe Dienste, die nicht von mirabyte bereitgestellt oder gehostet werden, gelten die Regelungen des jeweiligen Dienstanbieters.

Der Kunde hat selbst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung bzw. Archivierung des SOFTWAREPRODUKTES Sorge zu tragen (Datenträger, Lizenz-Dongle, Download-Paket, Lizenzschlüssel). Es besteht gegenüber mirabyte kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust durch den Kunden.

§ 5. Updates & Support

Die Bereitstellung von neuen Versionen und Aktualisierungen (Updates) für das SOFTWAREPRODUKT und die Konditionen dafür werden für jedes SOFTWAREPRODUKT von mirabyte individuell festgelegt. Dazu sind entsprechende Hinweise auf den jeweiligen Produktwebseiten oder dem Verkaufsprospekt des SOFTWAREPRODUKTES angegeben. Dies schließt auch die Produktunterstützung (Support) durch mirabyte und dessen Umfang/Leistungsbestandteile mit ein. Alternativ kann eine separate Vereinbarung dazu mit mirabyte getroffen werden, welche dann Vorrang hat.

§ 6. Haftung

Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von mirabyte verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

§ 7. Haftungshöhe

Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.

§ 8. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Im Rahmen eines bestehenden Lizenzvertrags ist es erforderlich, dass Kundendaten von Ihnen (inbs. Lizenznehmer-Name und Kontaktdaten) durch uns gespeichert werden, um die Gültigkeit und den Status des Vertragsverhältnisses zu dokumentieren und Ihnen gebenüber weitergehende Leistungen wie z.B. Updates & Support zu ermöglichen. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.

Im Rahmen von im SOFTWAREPRODUKT integrierten Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden Daten an mirabyte übertragen. Diese Daten enthalten aber keine Personen-bezogenen Daten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Bereitstellung der Online-Funktionalität und zur Gewährung von Support erforderlich sind (z.B. Produkt-Id, Versionsnummer, Fehlercodes, relevante Hard- u. Softwaremerkmale und bei lizenzierten Produkten auch der Lizenzschlüssel). Die erfassten Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das SOFTWAREPRODUKT und zur Verbesserung des SOFTWAREPRODUKTES. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von mirabyte gelöscht.

Durch die Annahme dieses Vertrags und die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES erklären Sie auch, die mirabyte-Datenschutzerklärung unter www.mirabyte.com/go/privacypolicy zur Kenntniss genommen zu haben.

Der Lizenznehmer gestattet mirabyte die Nennung seines Firmen- oder Organisationsnamens und die Verwendung seines Logos auf Webseiten von mirabyte zu Referenzzwecken. Diese Einräumung kann jederzeit vom Lizenznehmer widerrufen werden.

§ 9. Zahlung

Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über mirabyte bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Rechnungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; nach Fristablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen.

§ 10. Händler und Wiederverkäufer

An Händler liefert mirabyte das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumt mirabyte dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen mirabyte und dem Händler erforderlich.

§ 11. Rückgaberecht und Gerichtstand

Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB besteht prinzipiell bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechnung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises (Widerruf). Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installation, Aktivierung der Lizenz oder Benutzung auf einem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht jedoch ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu nutzen. Das gleiche gilt auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Download-Version) - hier erlischt das Rückgaberecht mit der Auslieferung des Downloads bzw. der Ausstellung Lizenzschlüssels für den Lizenznehmer. Für gewerbliche Lizenznehmer ist grundsätzlich kein Widerruf zulässig.

Gerichtsstand ist Hamm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

§ 12. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen.

Hamm, im Oktober 2018