Nachdem eine Hardware-gebundene Player-Lizenz korrekt aktiviert wurde, erscheint plötzlich eine Meldung, dass die Lizenz nicht aktiviert sei.

Bei der Hardware-gebundenen Lizenz wird ein „Fingerabdruck“ des Players, auf dem die Lizenz genutzt werden soll, ermittelt: Der sog. Aktivierungscode. Mit diesem wird der Lizenzschlüssel generiert, der dann FrontFace nur auf dem Gerät mit dem entsprechenden Aktivierungscode aktiviert.

Kommt es zu Änderungen an der Hardware (z.B. eine neue Festplatte, Änderungen bei den Netzwerk-Adaptern, der CPU oder anderen elementaren Komponenten), kann es passieren, dass sich auch der Aktivierungscode ändert. In diesem Fall muss die Lizenz mit dem neuen Aktivierungscode neu ausgestellt werden (siehe Lizenz übertragen).

Andere Gründe können auch Windows-Updates, speziell sog. „Feature-Updates“ mit gravierenden Änderungen bei Windows 10 oder der Wechsel von einer 32-Bit Windows-Version auf eine 64-Bit Version sein. Da die Informationen über die Hardware, die zur Ermittlung des Aktivierungscodes dienen, über das Betriebssystem bereitgestellt werden, kann es bei gravierenden Änderungen am Betriebssystem ebenfalls im Extremfall zu einer nachträglichen Änderung des Aktivierungscodes kommen. In diesem Fall ist auch hier eine Neuaktivierung erforderlich.

Hinweis: In bestimmten Fällen, wenn mehrere Netzwerkadapter in einem PC installiert sind (z.B. kabel-gebunden und WLAN), und einer dieser Adapter zuvor deaktiviert wurde, kann es passieren, dass Windows den deaktivierten Adapter bei einem Feature-Update selbständig wieder aktiviert. Testen Sie in diesem Fall bitte, ob das erneute Deaktivieren des Adapters das Problem mit der Aktivierung von FrontFace ggf. schon behebt. Andernfalls ist eine Neuaktivierung erforderlich.

Alternativ kann aber auch eine portable Lizenz genutzt werden, die in Form eines USB-Dongles bereitgestellt wird. Auf diese Lizenzform haben die Hardware-Komponenten des Players keinen Einfluss. Daher kann mit einer portablen Lizenz auch durch Umstecken die Lizenz auf einem anderen Gerät genutzt werden.

Letzte Änderung: 06.04.2023 09:21